2010 wird Manfred Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. 13 Jahre später erkennt das Gericht seinen gravierenden Fehler – und spricht den 64-Jährigen frei. Der fordert nun Schadensersatz für seine Zeit hinter Gittern. Die Staatsanwaltschaft antwortet mit einer Rechnung.
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