Eine Frau soll von der Corona-Impfung Schäden davongetragen haben und verklagt die Ärztin. Dafür zog sie vors Oberlandesgericht. Dieses hat nun entschieden: Die Ärztin kann nicht angeklagt werden – aus einem einfachen Grund.
— Weiterlesen www.stimme.de/baden-wuerttemberg/nachrichten/pl/gericht-berufungsklage-impfaerztin-corona-impfschaden-heilbronn-stuttgart-pandemie-art-4935938