In einem Interview hat Verteidigungsminister Jung erklärt, er würde ein für einen Terroranschlag entführtes Flugzeug notfalls auch ohne Rechtsgrundlage abschießen lassen. Dies widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz . sueddeutsche.de fasst die wesentlichen Inhalte des Urteils vom 15. Februar 2006 zusammen.
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