SARS-CoV-2: Meldepflichten bei Impfkomplikationen

Haben Ärztinnen und Ärzte den Verdacht, dass eine Impfreaktion über das übliche Ausmaß hinausgeht, müssen sie es dem Paul-Ehrlich-Institut und der AkdÄ melden. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass in Deutschland deutlich weniger vermutete Nebenwirkungen…
— Weiterlesen www.aerzteblatt.de/archiv/221139/SARS-CoV-2-Meldepflichten-bei-Impfkomplikationen

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